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Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Ausrichter des Gewinnspiels ist feuer-werk/Co-Go Gisela Pröls-Beck mit Sitz in 96450 Coburg, Markt 5 (in der Folge nur noch: feuer-werk genannt). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?

Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen  Gewinn, beschrieben auf unserer Facebook-Seite feuer-werk oder Co-Go für das bei Facebook ausgeschrieben Gewinnspiel zu gewinnen.

Wie kann man gewinnen?

Sie nehmen teil, indem Sie

Fan des feuer-werks bzw. Co-Go auf Facebook sind oder werden und

den Gewinnspielbeitrag liken und kommentieren

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom feuer-werk vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer darf nicht teilnehmen?

Das feuer-werk behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das feuer-werk behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter des feuer-werk sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?

Das Ende des Gewinnspiel wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?

Das Ergebnis der Auslosung wird mit dem Gewinnspielende auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf der facebook-Seite dvon  feuer-werk / Co-Go namentlich bekannt gegeben.

Wie erhält man den Gewinn?

Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem feuer-werk in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinn versendet oder kann direkt im feuer-werk abgeholt werden. Das feuer-werk haftet nicht für evtl. Verzögerungen durch den Versandanbieter.

Was passiert, wenn man sich nicht meldet?

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen beim feuer-werk, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.

Datenschutzhinweise

Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das feuer-werk lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook

Dieses Gewinnspiel wird durch feuer-werk Gisela Pröls-Beck  96450 Coburg  Markt 5 durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das feuer-werk zu übermitteln.

Sonstiges

Das feuer-werk behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Das feuer-werk haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.